Förderrichtlinie

 

Die Renate Gehring-Stiftung ist eine allgemeine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gütersloh. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Stiftung fördert Maßnahmen im Rahmen der Altenhilfe und der Jugendhilfe und unterstützt hilfebedürftige Personen im Gebiet der Stadt Gütersloh und Umgebung.

 


Ziel

Ziel der Renate Gehring-Stiftung ist, die Lebensbedingungen für jüngere und ältere bedürftige Menschen zu verbessern. Öffentliche Aufgaben sollen dabei nicht ersetzt, sondern ergänzt werden.

Neben der finanziellen Unterstützung bedürftiger Personen sollen Projekte öffentlicher Einrichtungen, Organisationen, Vereinen und sonstiger Initiativen gefördert werden, die dem Satzungszweck dienen.

 


Beispiele

Alleinerziehende

  • Durchführung von Erholungsfreizeiten mit Kindern
  • Förderung von Projekten wie Großeltern-Leihservice, Alleinerziehenden-Treff oder
  • Qualifizierungsmaßnahmen

Kinder und Jugendliche

  • Förderung Integrativer Maßnahmen an Schulen, in Vereinen oder sonstigen Organisationen (Gewaltprävention, Sprach-, Musik-, Sport- und Naturprojekte)
  • Förderung von Angeboten zur Bewältigung von Problemen aus Trennung und Scheidung

Senioren

  • Förderung von Projekten zur Erhaltung der Selbständigkeit und sinnvollen Betätigung
  • Förderung von Projekten zur Aufrechterhaltung oder Initiierung von Kontakten.

Anträge

Der Antrag auf Förderung sollte enthalten:

  • Daten zum Antragsteller (Name, Kontaktperson, Anschrift)
  • Ziel und Zweck des Projektes
  • Zielgruppe
  • Zeitplan
  • Kosten, Finanzierungsplan
  • Höhe der beantragten Förderung
  • Wo wurden für dieses Projekt weitere Förderanträge gestellt?


Anträge auf Unterstützung/Förderung sind zu richten an

Renate Gehring-Stiftung

c/o Wolfgang Sieveking

Am Alten Kirchplatz 12

33330 Gütersloh

Tel.: 05241 / 97 13 70 oder 01 51 / 56 75 15 15

Fax: 05241 / 97 13 68

E-Mail: info@renate-gehring-stiftung.de