Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe und der Jugendhilfe sowie die
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen gemäß § 53 AO im Gebiet der Stadt Gütersloh und Umgebung.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Die Renate Gehring-Stiftung möchte die bewährte Förderung beibehalten und hilft gerne bei der Umsetzung von Projektideen für die genannten Zielgruppen. Die anhaltende Niedrigzinsphase macht dies zunehmend schwieriger. Deshalb ist jede Spende herzlich willkommen.