Zweck der Stiftung


Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige

Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

 

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe und der Jugendhilfe sowie die

Unterstützung hilfsbedürftiger Personen gemäß § 53 AO im Gebiet der Stadt Gütersloh und Umgebung.

 

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  1. Förderung von Projekten, die der Unabhängigkeit und der Selbständigkeit Alleinerziehender und Senioren dienen,
  2. Förderung integrativer Maßnahmen für benachteiligte Kinder und Jugendliche,
  3. Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abs. 2 AO, beispielsweise Gewährung finanzieller Hilfen für Senioren und Alleinerziehende,
  4. Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Betreuung älterer Menschen im Sinne der Altenhilfe, der Förderung der Jugendhilfe und/ oder mildtätigen Zwecken dienen, zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke.

Die Renate Gehring-Stiftung möchte die bewährte Förderung beibehalten und hilft gerne bei der Umsetzung von Projektideen für die genannten Zielgruppen. Die anhaltende Niedrigzinsphase macht dies zunehmend schwieriger. Deshalb ist jede Spende herzlich willkommen.